Satzung vom 3.10.2003, geändert durch Mitgliederbeschluss am 9.6.2018

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Name des Vereins lautet „Initiative Pater Stephan“.

Er hat seinen Sitz am Kloster Himmerod / Eifel, 54534 Großlittgen und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Nach der Eintragung führt der Verein den Zusatz „e.V.“

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Sammlung von Spenden für gemeinnützige, karitative und kirchliche Aufgaben im Sudan und Südsudan. Zur Förderung der Aufgaben hat Pater Stephan Senge die Initiative 1998 gegründet.

Stephan Reimund Senge ist Ordensbruder im Zisterzienserkloster Himmerod und trägt den Ordensnamen Pater Stephan.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Ziel der Initiative Pater Stephan e.V. ist es, den durch Bürgerkrieg, Unterdrückung und Armut, notleidenden Völkern im Sudan und Südsudan Hilfe zu gewähren.

Die Hilfsmaßnahmen konzentrieren sich zur Zeit auf Gebiete im Zuständigkeitsbereich der Diözesen El Obeid (Südkordofan/Nubaberge, Wau (Twic County) und Torit (Narus und Kuron).

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Sammlung von Spenden für

  • den Aufbau bzw. Wiederaufbau von Schulen
  • die Ausstattung der Schulen mit Lehr- und Lernmaterialien
  • Bezahlung von Lehrkräften
  • Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterialien für die berufliche Ausbildung und Erwachsenenbildung
  • Begabtenförderung und Studienstipendien
  • Hilfe bei Internatskosten, Schulgeld und -speisung
  • Lebensmittelhilfe für bedürftige Familien
  • Hilfe beim Containerversand von Medikamenten und medizintechnischem Gerät
  • Aufbau und Unterstützung von Frauengruppen
  • Finanzielle Unterstützung von Pastoralprojekten der Diözesen

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch Vergütungen begünstigt worden.

Die Auswahl der Förderprojekte durch den Verein erfolgt auf Vorschlag von P. Stephan Senge in enger Abstimmung mit den Kooperationspartnern in den jeweiligen Fördergebieten.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann werden, wer zu aktiver Mitarbeit an der Vereinstätigkeit bereit ist. Der Aufnahmeantrag ist an den Vorstand zu richten, der darüber entscheidet. Bei Ablehnung kann der Betroffene Widerspruch beim Vorsitzenden einlegen. Über den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung.

Ein Mitgliedsbeitrag ist zu entrichten, wenn er von der Mitgliederversammlung festgesetzt worden ist. Der Mitgliedsbeitrag darf außer für Verwaltungskosten nur für Spenden im Sinne des § 2 verwendet werden.

§ 4 Austritt

Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Dazu gehört insbesondere das Nichtzahlen des Mitgliedsbeitrages.

Über den Ausschluß beschließt der Vorstand. Gegen den Bescheid des Ausschlusses kann der Betroffene beim Vorsitzenden Widerspruch einlegen. Über den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 5 Vorstand

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind zur gemeinschaftlichen Vertretung berechtigt. Die Vertretungsberechtigung bei Einrichtung, Auflösung und Führung der Vereinskonten bestimmt der Vorstand in einer Richtlinie. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Beschlüsse des Vorstandes sind schriftlich zu protokollieren und vom Vorstandsvorsitzenden zu unterzeichnen.

§ 6 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich unter Vorlage der Tagesordnung und mindestens 14 Tage vor dem in Aussicht genommenen Termin einberufen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich zu protokollieren und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

  • Wahl und Abberufung von Mitgliedern des Vorstandes
  • Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes in Verbindung mit den Berichten der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
  • Wahl der Kassenprüfer
  • Entgegennahme und Beratung der Planung des Vorstandes für das folgende Geschäftsjahr
  • ggf. Einführung eines Mitgliedsbeitrages und Bestimmung seiner Höhe
  • Beschlussfassung von Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins

Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen und der Beschluss zur Vereinsauflösung bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen.

Beschlüsse können auch schriftlich herbeigeführt werden (Umlaufverfahren), wenn drei Viertel der Mitglieder diesem Verfahren zustimmen.

§ 7 Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung bestimmt für die Prüfung der Rechnungslegung des Vorstandes einschließlich der satzungsgemäßen Verwendung der Spendenmittel zwei Kassenprüfer. Die Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören und nicht für den Verein entgeltlich tätig sein. Sie sollen fachlich geeignet sein. Die Kassenprüfer legen ihre Berichte der Mitgliederversammlung schriftlich vor.

§ 8 Auflösung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an das Kindermissionswerk „Die Sternsinger“, Stephanstr. 35, 52064 Aachen, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 9 Errichtung der Satzung

Die vorstehende Satzung wurde am 3.Oktober 2003 errichtet und anschließend von den unterzeichnenden Mitgliedern unterschrieben.

Unterschriftleistende:

F.-J. Bußmann, M. Henrich, A. Roth, R. Senge, E. Strewe, W. Strewe, K. Unbereit

Eingetragen am 3.1.2019 ins Vereinsregister beim Amtsgericht Wittlich unter VR-Nr. 11162